Die Verbraucherzentrale NRW ist eine unabhängige Verbraucherorganisation, die für ihre Geschäftsstelle im Rahmen eines befristeten Projekts "Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW)", gefördert durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV) und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW (MIWF), zum nächstmöglichen Zeitpunkt - befristet bis zum 31.12.2014 - eine/n
wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW
mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39,83 Stunden sucht (Vollzeit). Ausführlichere Informationen finden Sie unter
www.vz-nrw.de/kompetenzzentrum
Ihre Arbeitsschwerpunkte sind insbesondere:
- inhaltliche Strukturierung und Systematisierung des Themenfeldes Verbraucherforschung zusammen mit Netzwerkpartnern
- konzeptionelle Entwicklung von Workshops und den Aufbau einer Austauschplattform
- Erarbeitung verbraucherpolitischer Stellungnahmen und von Newslettern
- Beobachtung und Kommentierung von Förderprogrammen
- Erfassung von bestehenden verbraucherpolitischen Forschungsaktivitäten
- Ausschreibung von Fördermitteln
- Öffentlichkeitsarbeit
Wir erwarten von Ihnen:
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium, möglichst mit einer Promotion zu einem verbraucherrelevantem Thema sowie Erfahrungen im Wissenschaftsmanagement
- Berufserfahrung in der Forschungsförderung mit guten Kenntnissen der Förderinstrumente
- Kommunikationsstärke,
- sehr gute Beherrschung des gängigen Microsoft-Office-Pakets sowie möglichst von OpenOffice,
- Organisationsvermögen und lösungsorientiertes Denken und Handeln,
- Teamfähigkeit.
Wir bieten Ihnen:
- eine Vergütung nach EG 14 TV-L sowie
- eine zusätzliche Altersversorgung,
Bewerbungen behinderter Menschen sind erwünscht.
Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 13.02.2012 unter Angabe der Kennziffer 05/12 an die
Verbraucherzentrale NRW
Bereich "Zentrales"/Personal
Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf
Düsseldorf, 24.01.2012
Mit der Zusendung der Bewerbungsunterlagen erklärt sich der/die Bewerber/in damit einverstanden, dass die Verbraucherzentrale NRW e. V. die Bewerbungsunterlagen aus verwaltungstechnischen Gründen erst nach Ablauf von 10 Wochen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens zurücksendet. Er/Sie verzichtet für diesen Zeitraum somit auf die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückgabe der Unterlagen.