Die Universität Bayreuth ist eine forschungsorientierte Universität mit international kompetitiven und interdisziplinär ausgerichteten Profilfeldern in Forschung und Lehre.
An der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine neue
W 3-Professur (Lehrstuhl) für Verbraucherrecht
mit Öffentlichem Recht oder Zivilrecht
erstmals zu besetzen. Die Professur wird zunächst aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) finanziert. Die Berufung erfolgt unbefristet.
Bewerberinnen und Bewerber sollen in Materien des Verbraucherrechts ausgewiesen sein. Da es sich beim Verbraucherrecht um eine Querschnittsmaterie handelt, sind sowohl Vertreter/innen des Zivilrechts als auch des Öffentlichen Rechts zu einer Bewerbung aufgefordert. Um dem angestrebten übergreifenden Forschungsansatz des Lehrstuhles gerecht zu werden, wird von im Kernfach zivil- oder öffentlich-rechtlichen Bewerberinnen und Bewerbern erwartet, ggf. auch Mitarbeiter oder Doktoranden mit jeweils anders gelagerter Kernfachausrichtung zu beschäftigen oder zu betreuen.
Forschungsaufgaben der Stiftungsprofessur sind sowohl übergreifende Fragestellungen des Verbraucherrechts als auch Forschungen aus einzelnen Kernbereichen des Verbraucherrechts (z. B. digitale Welt, Datenschutz, liberalisierte Märkte wie Energie und Telekommunikation, Finanzdienstleistungen, Verbraucherinformationsrecht, Rechtsdurchsetzung, Lebensmittel- und Gesundheitsrecht sowie die europarechtlichen Dimensionen). Bewerber/innen müssen zur intra- und interdisziplinären Forschung bereit sein. Erwartet werden außerdem der Aufbau eines juristischen Schwerpunktbereichs „Verbraucherrecht“ und die Beteiligung an ihm, der Aufbau einer neuen Forschungsstelle für Verbraucherrecht und die Bereitschaft, das BMELV aktiv bei der wissenschaftlichen Vorbereitung und Durchführung der regelmäßigen Verbraucherrechtstage („Bamberger Verbraucherrechtstage“) zu unterstützen.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, Promotion und Habilitation oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen, die auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht sein können. Zum Zeitpunkt der Ernennung darf das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet sein. Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst kann in dringenden Fällen im Einver-nehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen Ausnahmen zulassen (vgl. auch Art. 10 Abs. 3 BayHSchPG).
Die Universität Bayreuth strebt eine Erhöhung des Anteils der Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Der Universität Bayreuth wurde im Jahre 2006 von der Hertie-Stiftung das Grundzertifikat zum Audit familiengerechte Hochschule erteilt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen werden mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Wissenschaftlicher Werdegang, Verzeichnis der Schriften und Lehrveranstaltungen) bis zum 28.2.2010 an den
Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Universität Bayreuth
95440 Bayreuth
erbeten.