Wenn du dich kostenlosregistrierst kannst du neue Themen verfassen, an Umfragen teilnehmen und vieles mehr. Falls Du bei der Registrierung oder Anmeldung Probleme hast, dann kontaktiere uns.
Ort: Universitätsstadt Gießen in der Region Mittelhessen
Beiträge: 712
W3-Professur für Lebensmittelchemie an der Universität Potsdam
An der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt folgende Professur zu besetzen:
Am Institut für Ernährungswissenschaft eine
W3-Professur für Lebensmittelchemie
Voraussetzungen für eine Bewerbung sind ein abgeschlossenes Studium der Lebensmittelchemie oder Chemie sowie eine fachbezogene Venia Legendi oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung. In der Lehre ist das Fachgebiet Lebensmittelchemie für Studierende des Bachelor- und Master-Studiengangs Ernährungswissenschaft in seiner vollen Breite zu vertreten. Die Bewerberin/der Bewerber soll auf einem aktuellen Forschungsgebiet der Lebensmittelchemie tätig sein und über eine Expertise in modernen analytischen Methoden verfügen. Die Forschungsausrichtung soll es erlauben, das Institut über die Professur enger an den Profilbereich Pflanzengenomforschung/Systembiologie der Fakultät zu binden. Die schon bestehende enge Kooperation des Instituts für Ernährungswissenschaft mit dem Deutschen Institut für Ernährungsforschung (DIfE) und dem Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ) soll im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Professur weiter ausgebaut werden. Eine enge Kooperation mit der zeitgleich zu besetzenden Juniorprofessur für Lebensmittelchemische Analytik sekundärer Pflanzenstoffe als gemeinsame Berufung mit dem IGZ ist erwünscht.
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind nach § 39 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Das Berufungsverfahren wird nach § 38 des BbgHG durchgeführt. Insbesondere bei der ersten Berufung in ein Professoren-Amt soll das Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis gemäß § 41 Abs. 1 BbgHG befristet werden. Bei einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. in das unbefristete Angestelltenverhältnis ist ein erneutes Berufungsverfahren nicht erforderlich.
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteiles der Frauen in Lehre und Forschung an. Deshalb werden insbesondere qualifizierte Wissenschaftlerinnen um ihre Bewerbung gebeten.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung an die
Präsidentin der Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam