An der Universität Potsdam ist an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät folgende Professorenstelle zu besetzen:
Am Institut für Ernährungswissenschaft möglichst zum Wintersemester 2008/09 eine
W3-Professur für Ernährungstoxikologie
Die Bewerberin bzw. der Bewerber sollte international ausgewiesen und in der Forschung auf dem Gebiet der Ernährungstoxikologie, vorzugsweise mit dem Schwerpunkt "Tumorentstehung oder Tumorprävention", tätig sein oder sich in einen der anderen Forschungsschwerpunkte vor Ort einbringen können. Das Institut für Ernährungswissenschaft der Universität Potsdam bietet durch die enge Kooperation mit dem Deutschen Institut für Ernährungsforschung ein optimales Umfeld für die moderne, molekulare ernährungswissenschaftliche Forschung. Erwartet wird daher, neben einer überdurchschnittlichen wissenschaftlichen Qualifikation und dem Nachweis der Befähigung zur Einwerbung von Drittmitteln, die Bereitschaft sich an interdisziplinären Kooperationen innerhalb des Institutes und mit dem Deutschen Institut für Ernährungsforschung zu beteiligen und so das in der Region Potsdam/Berlin bestehende Kompetenznetzwerk zu stärken.
Der/Die zukünftige Stelleninhaber/in soll das Fach Toxikologie mit dem Schwerpunkt Ernährungstoxikologie in der vollen Breite in der Lehre in den Bachelor- und Master Studiengängen des Institutes vertreten.
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind nach § 38 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, umfassende Kompetenzen im Wissenschaftsmanagement und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Das Berufungsverfahren wird nach den §§ 39, 40, 41 des BbgHG durchgeführt. Bei der ersten Berufung in ein Professoren-Amt ist das Beamten- bzw. Angestelltenverhältnis gemäß § 40 Abs. 1 BbgHG grundsätzlich zu befristen. Ausnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn Bewerber aus dem Ausland oder aus dem Bereich außerhalb der Hochschulen für ein Professoren-Amt sonst nicht gewonnen werden können (besonderes Gewinnungsinteresse). Bei einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. in das unbefristete Angestelltenverhältnis ist ein erneutes Berufungsverfahren nicht erforderlich.
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in der Forschung und Lehre an und fordert entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen zur Bewerbung auf.
Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt.
Bewerbungen sind zu richten an:
Universität Potsdam
Präsidentin
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Bewerbungsschluss: 11.07.2008