Am Deutschen Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE), einem Institut der Leibniz-Gemeinschaft, ist gemeinsam mit der Universität Potsdam (Institut für Ernährungswissenschaft) eine
W 3-Professur Nutrigenomik
zu besetzen.
Die zu berufende Persönlichkeit soll durch exzellente Forschung auf dem Gebiet der Pathogenese ernährungsbedingter Funktionsstörungen international ausgewiesen sein. Sie soll am DIfE eine Abteilung Nutrigenomik aufbauen, deren spezifische Forschungsprojekte die Schwerpunkte des Instituts (Metabolisches Syndrom, Ernährung und Krebsentstehung) verstärken. Der/Die Stelleninhaber/in ist für seine/ihre Tätigkeit am Deutschen Institut für Ernährungsforschung freigestellt, es besteht aber eine Lehrverpflichtung von 2 Semesterwochenstunden im Studiengang Ernährungswissenschaft, die vorzugsweise im Fach Ernährungsmedizin abgeleistet werden soll.
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind nach § 38 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) in der Fassung vom 6. Juli 2004 (GVBl. I. S. 394 ff.), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.11.2005 (GVB. I. S. 254) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit und zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, die durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen oder im Rahmen einer Juniorprofessur erbracht worden sind.
Das Berufungsverfahren wird nach den §§ 39, 40, 41 des BbgHG in der Fassung vom 6. Juli 2004 (GVBl. I. S. 394 ff.), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23.11.2005 (GVBl. I. S. 254) durchgeführt. Bei der ersten Berufung in ein Professoren-Amt ist das Angestellten- bzw. Beamtenverhältnis gemäß § 40 Abs. 1 BbgHG grundsätzlich zu befristen. Ausnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn Bewerber aus dem Ausland oder aus dem Bereich außerhalb der Hochschulen für ein Professoren-Amt sonst nicht gewonnen werden können (besonderes Gewinnungsinteresse). Bei einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit bzw. in das unbefristete Angestelltenverhältnis ist ein erneutes Berufungsverfahren nicht erforderlich.
Das DIfE und die Universität beabsichtigen, den Anteil der Frauen in Lehre und Forschung zu erhöhen. Deshalb werden qualifizierte Wissenschaftlerinnen gebeten, sich zu bewerben. Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. Die Ausschreibung steht unter Haushaltsvorbehalt.
Bewerbungen mit Lebenslauf, Liste der Publikationen, Reprints ausgewählter Publikationen und einem Konzept zu den künftigen Forschungsaktivitäten sind zu richten an:
Universität Potsdam
Rektor
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Bewerbungsschluss: 16.11.2006