ein "einjähriges gelenktes Praktikum" muss man absolvieren, wenn man z.b. wie ich auf einem abendgymnasium die fachhochschulreife gemacht hat und währenddessen kein praktikum stattfand. damit man den praktischen teil von der fhr hat, muss man eben dieses praktikum machen (erst dann hat man die volle fhr und kann sich an einer fachhochschule bewerben).
eine besonderheit ist z.b., dass darin ausbildungsinhalte vermittelt werden sollen (praktisch ne mini-ausbildung sozusagen).und im bestfall sollte das praktikum in einem bereich gemacht werden, den man später auch studieren will.somit spart man sich auch das vorpraktikum für die hochschule.
hoffe das reicht erstmal als erklärung (oberflächlich zumindest

)
lieben gruß!