Die Hochschule Niederrhein mit neun Fachbereichen in Krefeld und Mönchengladbach zählt mit fast 10.000 Studierenden in mehr als 40 Studiengängen zu den großen und leistungsstarken Fachhochschulen in Deutschland. Sie orientiert sich an der regionalen Struktur ebenso wie an den Veränderungen der Arbeitswelt und ist international profiliert. Die landschaftlich reizvolle Region Niederrhein liegt in unmittelbarer Nähe des Wirtschaftszentrums Rhein-Ruhr und zugleich im Zentrum Europas.
Im Fachbereich Oecotrophologie in Mönchengladbach ist die
Professur "Psychologie - Organisations-, Kommunikationspsychologie und Psychologie der Essstörungen"
(Bes.-Gr. W 2 BBesO W)
zu besetzen.
Bewerber/innen müssen in der Lage sein, das Fach Psychologie, insbesondere Organisations-, Kommunikationspsychologie und Psychologie der Essstörungen, in den Bachelor- und Masterstudiengängen (Oecotrophologie und Catering, Tourismus, Hospitality Services) zu vertreten. Dies umfasst im Wesentlichen die Übernahme der grundlegenden Lehrveranstaltungen mit psychologischen Inhalten.
Erforderlich ist ein abgeschlossenes Studium der Psychologie oder Sozialwissenschaft, fundierte Berufserfahrung in den Gebieten Analyse und Therapie der Essstörungen oder Freizeitverhalten sowie pädagogisch-didaktische Erfahrung im Bereich der fachbezogenen Wissensvermittlung.
Neben der Erfüllung der Verpflichtungen in der Lehre, der Mitarbeit in der Selbstverwaltung der Hochschule und der Bereitschaft und Fähigkeit das Fach innovativ weiterzuentwickeln, werden anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten erwartet, besonders aus einem oder mehreren der Bereiche Organisations- und Kommunikationspsychologie, Essstörungen, Ernährungspsychologie, Konflikt- und Arbeitspsychologie, der Persönlichkeitsentwicklung oder des Freizeitverhaltens sowie der methodischen Grundlagen der psychologisch-empirischen Forschung.
Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 36 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz -HG-). Hiernach sind insbesondere erforderlich:
- ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden, während einer mindestens fünfjährigen berufspraktischen Tätigkeit, von denen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen
Die Hochschule Niederrhein fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Bei gleicher Qualifikation werden Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf mit genauen Daten und Diplom- und Zeugniskopien) sind bis spätestens 10.10.2009 zu richten an:
Hochschule Niederrhein
Der Rektor
Reinarzstr. 49
47805 Krefeld
Bewerbungsschluss: 10.10.2009