Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ) - Universität Potsdam
Im Institut für Ernährungswissenschaft an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam ist im Rahmen eines gemeinsamen Berufungsverfahrens mit dem Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau (IGZ) in Großbeeren zum nächst möglichen Zeitpunkt eine
W1-Juniorprofessur für Lebensmittelchemische Analytik sekundärer Pflanzenstoffe
zu besetzen.
Der/Die Bewerber/in soll durch international anerkannte Forschungsarbeiten auf dem Gebiet der pflanzlichen Sekundärmetabolitanalytik ausgewiesen sein. Dazu gehören ausgewiesene Kenntnisse in modernen analytischen Methoden wie HPLC/MS, GC/MS und NMR. Der/Die Bewerber/in sollte Verständnis für pflanzenphysiologische Fragestellungen mitbringen und eine Nachwuchsgruppe am IGZ leiten. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Qualität des IGZ sollen funktionelle Effekte pflanzlicher Sekundärmetabolite, ihre Beeinflussung im pflanzlichen Rohstoff während der Kultivierungsphase als auch bei verschiedenen Verarbeitungsprozessen untersucht werden. Eine enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Lebensmittelchemie des Instituts für Ernährungswissenschaft ist dabei erwünscht.
Von der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber wird der Nachweis, die Bereitschaft und Fähigkeit zur Einwerbung von Drittmitteln und der Nachweis der besonderen Eignung für die akademische Lehre erwartet, die im Rahmen des Studiengangs Ernährungswissenschaft im Fach Lebensmittelchemie an der Universität Potsdam im Umfang gemäß der Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Brandenburg zu erbringen ist.
Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind nach § 43 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualität der Promotion nachgewiesen wird. Wünschenswert sind Auslandserfahrungen, herausragende Publikationsaktivitäten sowie Lehrerfahrung. Die Dauer der Promotions- und Beschäftigungsphase soll einen Zeitrahmen von insgesamt 6 Jahren nicht überschritten haben.
Das Berufungsverfahren wird nach § 38 BbgHG durchgeführt. Nach § 44 BbgHG erfolgt die Einstellung zunächst für die Dauer von bis zu vier Jahren im Beamtenverhältnis bzw. im Angestelltenverhältnis. Eine Verlängerung der Professur soll mit Zustimmung der Juniorprofessorin/des Juniorprofessors auf insgesamt 6 Jahre erfolgen, wenn sie/er sich als Hochschullehrerin/Hochschullehrer bewährt hat.
Die Universität Potsdam strebt eine Erhöhung des Anteiles der Frauen in Lehre und Forschung an. Deshalb werden besonders qualifizierte Wissenschaftlerinnen um ihre Bewerbung gebeten.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung zu richten an die
Präsidentin der
Universität Potsdam
Am Neuen Palais 10
14469 Potsdam
Bewerbungsschluss: 07.10.2010