Hallo Alle miteinander!
Da mein Nc nicht sooo gut ist, werde ich mich wohl einklagen müssen. Mein Problem ist, dass ich letztes Jahr schon ein Semester studiert habe und dann nach dem 1. Semester abgebrochen habe und zudem keine Prüfung geschrieben habe. Nun sehe ich in dem Dokument für "einstweillige Verfügung" eine Zeile die angibt, dass man nicht in einer Uni eingeschrieben ist bzw. war.
Glaubt ihr es wird für mich ein Nachteil sein, dass ich schon in einer Uni eingeschrieben war?
Hat jemand eine ähnliche Erfahrung schon gemacht?
Ich würde mich sehr auf Antworten freuen. Vielen dank im vorraus!
Mit freundlichen Gruß Nathalie