Also eigentlich find ich das an keiner FH, ausser in Weihenstephan.
Und da findet sich der Homepage, direkt auf der Seite 'Berwerbung' folgendes:
Wichtig für Bewerber, die erst im Jahr der Bewerbung ihre Hochschulzugangsberechtigung erwerben:
Bei diesen Bewerbern muss der Zulassungsantrag ebenfalls bis zum 15.06. bei der Fachhochschule Weihenstephan eingegangen sein. Die fehlende Hochschulzugangsberechtigung muss dann bis zum 27.07. bei der Fachhochschule Weihenstephan eingegangen sein (Ausschlussfrist).
Lesen tuts manchmal