hallo kerstin!
früher ging das tatsächlich.
nach der alten prüfungsordnung gab es die freischussregelung. ich weiß allerdings nicht, ob man die auch einsetzen konnte, wenn man von außerhalb kam.
seitdem es aber E und Ö in gießen separat gibt, gibt es diese regelung mit der neuen PO nicht mehr. dafür kann man herrlicherweise sich den prüfungstermin am ende oder zu beginn des neuen semesters aussuchen.
nachteil an der freischussregelung war, dass man alle klausuren nur zum 1. termin (also direkt nach dem semester) schreiben konnte. war wohl recht schwer das ohne attest zu schaffen.
ich befürchte aber, dass dir das nichts mehr bringt.
wiederholen könntest du die prüfung höchstens, wenn sie dir hier in gießen nicht angerechnet wird. da müsstest du dich beim prüfungsamt (für den bachelor wäre das die frau göllner) melden.
viele grüße