Der Grund, warum Du keine Antwort gefunden hast, ist einfach: Derzeit gibt es keine rechtlich bindenden Bedingungen für die Verwendung dieser Angaben.
Aber die EU, namentlich Noch-Verbraucher-Kommisar Byrne, plant eine Verordnung, in der dies geregelt werden soll. So sollen Produkte, auf denen etwa die Angabe ?ballaststoffreich? zu lesen ist, einen festgelegten Mindestanteil an Ballaststoffen pro Mengeneinheit (beispielsweise 6 g pro 100 g) aufweisen müssen. Der Vorschlag für eine Verordnung muss vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet werden. Es ist ein schrittweises Inkrafttreten bis 2005 vorgesehen.
Gruß, Manuel